Stadt sucht Lösung für den „Kümmerer“ RP+ vom 06.01.2026

Bild Budberger Weihnachtsmarkt

An der Organisation des Lichterfests wirkte Rüdiger Eichholtz auch diesmal wieder mit. Archiv-Fotos: arfi

Dass Rüdiger Eichholtz weiter als Kulturbeauftragter für die Stadt tätig bleiben soll, ist unstrittig. Schwierig ist die Frage, wie das Beschäftigungsverhältnis aussehen könnte. Denn Honorarverträge können erst nach Genehmigung des Haushalts geschlossen werden.

So viel vorweg: Die Arbeit, die Rüdiger Eichholtz seit nunmehr zweieinhalb Jahren als Kulturbeauftragter für die Stadt Rheinberg leistet, wird sehr geschätzt und respektiert. Wenn er der Politik seinen Jahresbericht vorlegt, bekommt er stets viel Lob dafür. Eichholtz besetzt eine Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung, dem Einzelhandel, der Gastronomie und den Kulturschaffenden in der Stadt. Die Position eines solchen „Kümmerers“, manche sagen auch City-Manager dazu, der zur Belebung der Innenstadt beitragen soll, wurde lange gefordert. Ganz früher von der Mittelstandsvereinigung in der CDU mit Hermann Goebel und Ulrich May, später dann von der FDP. Meist scheiterte es am Geld – die Schaffung einer solchen Stelle saß bei stets angespannter Haushaltslage einfach nicht drin.

Mit Eichholtz fand man einen Kompromiss. Er hat die gewünschten Kontakte und das Vermittlungsgeschick und übernahm den Job auf Honorarbasis. Dank seiner Vernetzung sowie seiner Expertise in der Beschaffung von Fördermitteln konnten zahlreiche kulturelle Projekte erfolgreich umgesetzt werden.

Der Haken an der Sache: Die Stadt beschäftigt ihn immer nur befristet und dann wird neu entschieden, ob das Arbeitsverhältnis verlängert wird. Denn grundsätzlich gilt, dass Honorarverträge erst geschlossen werden können, wenn der Haushalt genehmigt ist. Sollte die Beschäftigung von Eichholtz auf Basis von Honorarverträgen fortgeführt werden, werde sich seine Tätigkeit immer auf die Monate eines Jahres beschränken, in denen ein genehmigter Haushalt vorliegt. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, müsste die Stelle im Stellenplan abgebildet werden.

Die FDP kam nun mit einem Antrag um die Ecke. Zielrichtung: Mit Rüdiger Eichholz sollte für die Kulturarbeit ein fester Vertrag abgeschlossen werden, der eine reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten vorsieht. Damit sollte die bisher jährlich notwendige Einzelbewilligung der Haushaltsmittel für seine Tätigkeit entfallen. Denn dieses Prozedere ist aus Sicht der FDP weder zeitgemäß noch effizient. Ein fester Vertrag schaffe für beide Seiten eine verlässliche Grundlage. „Er bietet Planungssicherheit, reduziert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die langfristige Organisation und Umsetzung kultureller Projekte“, argumentieren die Liberalen. „Besonders im Hinblick auf die geplante Fertigstellung des Alten Rathauses und den dort erwarteten personellen Mehrbedarf erscheint eine dauerhafte Lösung dringend geboten.“

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur lehnte den FDP-Antrag ab, denkt aber in eine ähnliche Richtung. Das Gremium fasste einen anderen Beschluss einstimmig: Demnach soll die Verwaltung im Zuge der Haushaltsberatungen drei Lösungsoptionen zum FDP-Antrag prüfen. Erstens: die Aufnahme von Verpflichtungsermächtigungen für 2027 und 2028 im Haushaltsplanentwurf, um zukünftig eine durchgängige Beauftragung des Kulturbeauftragten zu ermöglichen. Zweitens: der Abschluss eines mehrjährigen Rahmenvertrages mit dreimonatiger Kündigungsfrist und aufschiebender Bedingung der Haushaltsgenehmigung. Drittens: eine Konstruktion über den Verein Kulturprojekte Niederrhein, dessen 1. Vorsitzender Rüdiger Eichholtz ist. Das könnte dann so aussehen: Von Januar bis Mai wird Eichholtz über den Verein beauftragt, eine rückwirkende Erstattung durch die Stadt würde dann über einen erhöhten Vereinszuschuss ab dem Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung erfolgen. Die Ergebnisse sollen in der nächsten Ausschusssitzung vorgelegt werden.

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