Steinhoff: Erhaltungssatzung nicht rechtens NRZ Rheinberg vom 20.11.2018

Das Oberverwaltungsgericht machte dem Politikwunsch einen Strich durch die Rechnung.

Man darf der Politik nicht vorwerfen, zu wenig getan zu haben: Mehrfach war der Erhalt des Gaststättenbetriebs bei Steinhoff in Budberg Thema in Ratsgremien. Und immer wieder gab es zumindest mehrheitlich Bekundungen dafür, etwas zu tun.

Das passierte dann auch in der Sitzung des Rats am 15. Juni 2016: Er beschloss die „Satzung über die Erhaltung des Einzelbauwerkes an der Bischof-Roß-Straße Nr. 70 aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung für den Ortsteil Budberg gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch“. Damit sollte zumindest der Gebäudekomplex erhalten bleiben – und als Hintergedanke setzten die Initiatoren darauf, dass der Besitzer dann auch die Gaststätte weiterbetreibt.

Aber das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes hatte etwas dagegen, nachdem der Eigentümer des Grundstücks einen so genannten Normenkontrollantrag stellte. Ein Richter erklärte bei einem Ortstermin, dass sich das OVG zum ersten Mal mit einer solchen Satzung befassen müsse. Und weil diese Satzung die Genehmigungstatbestände und die Versagungsgründe des Paragraphen 172 des Baugesetzbuches einschränke, sei die Satzung unwirksam. Der Anwalt der Stadt riet mangels Erfolgsaussichten davon ab, das Urteil anzufechten.

Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses, in dem die Stadtverwaltung über das Ergebnis berichtete, bedauerten diese Wendung. Joachim Schmitz (SPD): „Schade, dass wir das Gebäude nicht sichern können.“ Luise Theile (Grüne): „Es ist sehr bedauerlich, dass die Satzung nicht angewendet werden kann.“ Klaus Wittmann (CDU): „Der Wille zum Erhalt ist da.“

Einzig die FDP war zufrieden. „Wir hatten gegen die Erhaltungssatzung gestimmt“, erinnerte Fraktionschef Herbert Becker an vorangegangene Sitzungen. Und: „Der Eigentümer hatte nie die Absicht, zu verändern, schließen oder abzureißen.“

Von: Wolfgang Krause

 

 

Das könnte dich auch interessieren …