Antrag 05/2024: Haushaltsantrag Übertragung von nicht verausgabten Haushaltsmitteln in das nächste Haushaltsjahr

Grafik Antrag

Im Verwaltungshandeln der Stadt Rheinberg wird es zur allgemeingültigen Praxis, nicht verausgabte Haushaltsmittel je Produktbereich automatisch in das nächste Haushaltsjahr einzuplanen. Entsprechende Mittelverschiebungen sind der Politik mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs des jeweiligen Jahres gesondert kenntlich zu machen.


Begründung:

Die o. g. Praxis besitzt bei der Haushaltsaufstellung der Stadt Rheinberg keine Allgemeingültigkeit und wird nicht flächendeckend umgesetzt. Bei einigen Produkten sind nicht verausgabte Mittel eines Haushaltsjahres an die Kämmerei zurückzugeben. Die FDP-Fraktion ist davon überzeugt, dass diese teilweise bestehende Praxis dazu animiert, am Ende des Jahres nicht verausgabte Mittel „unbedingt“ noch zu verausgaben, weil diese für das nächste Haushaltsjahr sonst nicht mehr nutzbar sind.

 

Eine automatische Übertragung der Mittel in das kommende Jahr verhindert eine solche Denkweise und wirkt diesem sogenannten „Dezemberfieber“ entgegen. Entsprechend sind wir der Auffassung, dass Haushaltsmittel so effektiver eingesetzt werden können. Damit die Politik ihre Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung wahrnehmen kann, sind Mittelübertragungen entsprechend gegenüber der Politik darzulegen.

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