Grundstückseigentümer zahlen mehr RP vom 21.01.2020

Der Rheinberger Rat hat beschlossen, die Grundsteuern A und B zu erhöhen. Die Stadt rechnet in diesem Jahr mit Mehreinnahmen von rund 250.000 Euro. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt in diesem Jahr stabil.

Grundstückseigentümer in Rheinberg – und indirekt auch Wohnungsmieter – müssen tiefer in die Tasche greifen. Der Rat hat die Erhöhung der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) von 300 auf 320 Prozentpunkte und B (für bebaute Grundstücke) von 470 auf 490 Prozentpunkte beschlossen. Die Gewerbesteuer ist nicht erhöht worden, der Hebesatz bleibt stabil bei 490 Prozent.

Die Stadt Rheinberg befindet sich inzwischen zwar nicht mehr im Haushaltssicherungskonzept, der Haushalt muss aber weiter konsolidiert werden. Die finanzielle Situation der Stadt ist derzeit alles andere als rosig, deshalb sei es erforderlich, die Steuern zu erhöhen, sagte die Verwaltung als Begründung.

Begründung Die FDP hat gegen höhere Grundsteuern gestimmt. Im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes sei die Erhöhung des Hebesatzes beschlossen worden. Die zusätzlichen Einnahmen sollten der Stadt helfen, eine vollständige Ausgabendeckung zu erreichen. Das sei erreicht worden. Deshalb wolle man die Bürger nicht weiter belasten.

Kämmerin Iris Itgenshorst geht bei der Grundsteuer B von Mehreinnahmen in Höhe von rund 250.000 Euro aus. Die Einnahmen werden von rund 5,3 Millionen Euro im Jahr 2019 auf etwa 5,5 Millionen Euro steigen. Bei der Grundsteuer A fallen die Einnahmen deutlich geringer aus. Die Stadt rechnet mit einem Anstieg von 131.000 Euro (2019) auf etwa 143.000 Euro (2020) – ein Plus von etwa 12.000 Euro.

Die Berechnung der Grundsteuern erfolgt auf Grundlage der vom Finanzamt an die Kommune übermittelten Grundsteuermessbeträge. Es fließen Faktoren mit ein, die im Endeffekt zu unterschiedlichen Grundsteuerfestsetzungen bei identischen Grundstücksgrößen führen können. Das wirkt sich besonders bei der Grundsteuer A aus, bei der der Wirtschaftswert auf Basis der Ertragsfähigkeit ermittelt wird. Bei einem Grundsteuermessbetrag von sechs Euro pro Hektar führt die Anhebung des Grundsteuerhebesatzes A bei der Stadt Rheinberg zu einer Grundsteuer im Jahr 2020 von 19,20 Euro; vorher lag er bei 18 Euro.

Bei der Grundsteuer B werden in diesem Jahr 294 Euro (vorher: 282 Euro) auf Grundlage eines Messbetrages von 60 Euro erhoben. Wurde der Messbetrag vom Finanzamt auf 100 Euro festgesetzt, werden nun 490 Euro veranlagt, bisher waren es 470 Euro. Kämmerin Itgenshorst: „Erfahrungsgemäß liegen die meisten Grundsteuermessbeträge im Stadtgebiet zwischen 60 und 100 Euro.“ Die Grundsteuer wird berechnet, indem man den Messbetrag mit dem entsprechenden Hebesatz multipliziert.

Auch die Höhe der Gewerbesteuer wird auf Grundlage eines Messbescheides vom Finanzamt berechnet. Er ergibt sich unter anderem aus dem Gewinn des Unternehmens und ist abhängig von der jeweiligen Unternehmensform. Die Höhe der Gewerbesteuer zu prognostizieren, ist wegen oftmals schwankender Jahresüberschüsse nicht leicht und wird unter Berücksichtigung von Annahmen getroffen. Der Gewerbesteuerhebesatz für das Jahr 2020 liegt wie auch im Vorjahr bei 490 Prozentpunkten.

Im Rat hatten neben Bürgermeister Frank Tatzel die SPD mit 14 und die Grünen mit acht Stimmen für die Erhöhung der Grundsteuern gestimmt. Die CDU-Fraktion war gespalten (zehn Ja-, vier Nein-Stimmen), die Linken (zwei) und die FDP (zwei) stimmten ebenso gegen die Erhöhung wie die drei in der Sitzung anwesenden fraktionslosen Ratsherren Werner Plückelmann, Marc Schwarzer und Ulrich Hecker.

Von Uwe Plien

 

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